





Caritas Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe steht dir beratend zur Seite, wenn du einer Straftat beschuldigt wirst. Dieses Angebot kannst du annehmen, sobald du strafrechtlich belangt wirst und zum Tatzeitpunkt mindestens 14 Jahre alt bist. Das Angebot richtet sich an Jugendliche von 14-21 Jahren, sobald ein Ermittlungsverfahren anhängig ist.
Angebote für Jugendliche
Die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe bieten eine Begleitung an und stehen dem Jugendlichen in dem gesamten Zeitraum zur Seite. Sie erstellen für das Gericht einen Bericht über den Jugendlichen/Heranwachsenden und seine persönliche, schulische oder berufliche Situation. Ebenfalls stellen sie den erzieherischen Bedarf fest und sind Prozessbeteiligte in den Gerichtsverfahren.
Bei Heranwachsenden nehmen die Mitarbeiter Stellung dazu, ob der Heranwachsende nach Jugend- oder allgemeinen Strafrecht behandelt werden soll. Die Jugendgerichtshilfe nimmt Einfluss auf den weiteren Gang eines Verfahrens und organisiert und kontrolliert die gerichtlich angeordneten pädagogischen Maßnahmen.
Gibt es Zugangsvoraussetzungen: Ja
Wenn ja, welche? Wenn du einer Straftat beschuldigt wirst
Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
Dolmetscher_in möglich: Ja
Terminvereinbarung nötig? Ja
Begleitung durch eine Vertrauensperson nötig oder möglich? Ja
Kann das Angebot anonym besucht/wahrgenommen werden? Nein, keine Anonymität möglich
Caritasverband für die Stadt Münster e.V., Jugendgerichtshilfe / Jugendhilfe im Strafverfahren
Josefstraße 2
48151 Münster
Tel. 0251 - 53009 423
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ansprechpersonen
Iris-Annabell Maclean
Heike Mols
Sven Kahn
Wolfgang Silwedel
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 - 17:00 Uhr