Begriff | Begriffserklärung |
---|---|
Taschengeldparagraph |
Glossare - Fachbegriffe
Paragraph 110 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Kaufverträge von Minderjährigen sind ohne Zustimmung eines/einer gesetzlichen Vertreter_in gültig, wenn sie dafür Geld genutzt haben, welches ihnen zu genau diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurde. |