Die erste Anlaufstelle bei Problemen ist häufig eine unabhängige Erziehungsberatungsstelle oder das Jugendamt. Diese Hilfe richtet sich an Familien, Kinder, Jugendliche, jungen Erwachsene, Eltern, Alleinerziehende sowie Bezugspersonen wie beispielsweise Erzieher*innen oder Lehrer*innen. Das bedeutet, dass die Erziehungsberatung nicht nur deinen Eltern oder Erwachsenen mit Kindern, sondern auch dir als Kind oder Jugendlicher selbst offensteht. Auch du kannst dich entweder bei einer unabhängigen Beratungsstelle oder direkt beim Jugendamt beraten lassen.
Alle Gespräche mit den Fachkräften sind natürlich vertraulich. Sie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Mit einer Ausnahme: Die Berater*innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, im Falle einer Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII), im besten Fall gemeinsam mit dir, weitere Schritte einzuleiten, um deine Gefährdung zeitnah zu beenden. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes/Jugendlichen droht oder bereits eingetreten ist.
Die Berater*innen helfen beispielsweise bei Erziehungsfragen oder familiären Problemen mit deinen Eltern oder Erziehungsberechtigten. Verhaltens- oder Entwicklungsstörungen werden diagnostiziert und behandelt. In komplizierteren Fällen werden auch therapeutische Lösungen angeboten.
In der Erziehungsberatung arbeiten verschiedene Fachkräfte Hand in Hand. Sie kommen aus den Bereichen Psychologie, Sozialpädagogik, Logopädie, Heilpädagogik sowie Ehe- und Familienberatung. Diese fächerübergreifende Zusammenarbeit ermöglicht eine umfassende Beratung, die sowohl vorbeugend als auch akut Hilfe leisten kann.